§ 2 AtZüV – Kategorien der Zuverlässigkeitsüberprüfung
Dem Umfang der Zugangsberechtigung oder der Verantwortung entsprechend wird nach Maßgabe des § 5 1. eine umfassende Zuverlässigkeitsüberprüfung (Kategorie 1), 2. eine erweiterte Zuverlässigkeitsüberprüfung (Kategorie 2) oder 3. eine einfache Zuverlässigkeitsüberprüfung (Kategorie 3)
durchgeführt.
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