Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet
Normtexte aus Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz / juris GmbH). Amtliche Werke, gemeinfrei (§ 5 UrhG).
Im Gesetz
- § 1 Zweck des Gesetzes; Anwendungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 3 Passpflicht
- § 4 Erfordernis eines Aufenthaltstitels
- § 4a Zugang zur Erwerbstätigkeit
- § 5 Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen
- § 6 Visum
- § 7 Aufenthaltserlaubnis
- § 8 Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
- § 9 Niederlassungserlaubnis
- § 9a Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU
- § 9b Anrechnung von Aufenthaltszeiten
- § 9c Lebensunterhalt
- § 10 Aufenthaltstitel bei Asylantrag
- § 11 Einreise- und Aufenthaltsverbot
- § 12 Geltungsbereich; Nebenbestimmungen
- § 12a Wohnsitzregelung
- § 13 Grenzübertritt
- § 14 Unerlaubte Einreise; Ausnahme-Visum
- § 14a Überprüfung an der Außengrenze
- § 15 Zurückweisung
- § 15a Verteilung unerlaubt eingereister Ausländer
- § 15b Überprüfung im Bundesgebiet
- § 16 Grundsatz des Aufenthalts zum Zweck der Ausbildung
- § 16a Berufsausbildung; berufliche Weiterbildung
- § 16b Studium
- § 16c Mobilität im Rahmen des Studiums
- § 16d Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
- § 16e Studienbezogenes Praktikum EU
- § 16f Sprachkurse und Schulbesuch
- § 16g Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für ausreisepflichtige Ausländer
- § 17 Suche eines Ausbildungs- oder Studienplatzes
- § 18 Grundsatz der Fachkräfteeinwanderung; allgemeine Bestimmungen
- § 18a Fachkräfte mit Berufsausbildung
- § 18b Fachkräfte mit akademischer Ausbildung
- § 18c Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte
- § 18d Forschung
- § 18e Kurzfristige Mobilität für Forscher
- § 18f Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher
- § 18g Blaue Karte EU
203 §§