§ 13 AuslPflVG 2024 – Anforderungen an den Versicherungsnachweis
Soweit nicht durch Rechtsverordnung nach § 16 Absatz 1 Nummer 1 etwas anderes bestimmt ist, ist der Versicherungsnachweis 1. im Fall einer Grenzversicherung nach § 5 die Versicherungsbestätigung, 2. im Fall einer Versicherung des Staates, in dem das Fahrzeug seinen gewöhnlichen Standort hat, eine Grüne Karte, 3. im Fall einer sonstigen Versicherung eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraums ein der Versicherungsbestätigung vergleichbarer Nachweis.
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