§ 3 AZRG – Allgemeiner Inhalt
(1) Folgende Daten werden gespeichert: 1. die Bezeichnung der Stelle, die Daten übermittelt hat, und deren Geschäftszeichen, 2. das Geschäftszeichen der Registerbehörde (AZR-Nummer), 3. die Anlässe nach § 2 Absatz 1 bis 2c, 4. Familienname, Geburtsname, Vornamen, Familienname nach deutschem Recht, Geburtsdatum, Geburtsort, -land und -bezirk, Geschlechtsangabe, Doktorgrad, Staatsangehörigkeiten (Grundpersonalien), 5. abweichende Namensschreibweisen, andere Namen, frühere Namen, frühere Geschlechtsangaben, Aliaspersonalien, abweichende Vornamen und Geschlechtsangaben aus den vorgelegten Ausweisdokumenten des Herkunftsstaates, Familienstand, Angaben zu Ausweisdokumenten, letzter Wohnort im Herkunftsland, freiwillig gemachte Angaben zur Religionszugehörigkeit und zu Staatsangehörigkeiten des Ehegatten oder des Lebenspartners (weitere Personalien), 5a. das Lichtbild, 5b. die ausländische Personenidentitätsnummer, 5c. die gegenwärtige Anschrift im Bundesgebiet und Einzugsdatum, 5d. die früheren Anschriften im Bundesgebiet und Auszugsdatum, 5e. Angaben zur Unterbringung zum Zweck der Übermittlung an die Asylagentur der Europäischen Union nach Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EU) …
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