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Anlage 1 BADV – (zu § 2 Nr. 4) Verzeichnis der Bodenabfertigungsdienste

Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1997, 2888 - 2889 - 1. Die administrative Abfertigung am Boden/Überwachung umfaßt: 1.1 die Vertretung bei und die Verbindungen zu den örtlichen Behörden und sonstigen Stellen, die im Auftrag des Nutzers getätigten Auslagen und die Bereitstellung von Räumlichkeiten für seine Vertreter, 1.2 die Kontrolle der Verladung, der Nachrichten und der Telekommunikation, 1.3 die Behandlung, Lagerung, Abfertigung und Verwaltung der Ladungen, 1.4 alle sonstigen Überwachungsdienste vor, während und nach dem Flug sowie alle sonstigen vom Nutzer geforderten administrativen Dienste. 2. Die Fluggastabfertigung umfaßt die gesamte Fluggastbetreuung beim Abflug, bei der Ankunft, während des Transits oder bei Anschlußflügen, insbesondere die Kontrolle der Flugscheine und der Reiseunterlagen sowie die Registrierung des Gepäcks und dessen Beförderung bis zu den Sortieranlagen. 3. Die Gepäckabfertigung umfaßt die Behandlung des Gepäcks im Sortierraum, die Sortierung des Gepäcks, seine Vorbereitung für den Abflug, das Be- und Entladen der Fahrzeuge oder Anlagen, mit denen das Gepäck zwischen Flugzeug und Sortierraum befördert wird, sowie die Gepäckbeförderung zwischen …