Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung
Normtexte aus Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz / juris GmbH). Amtliche Werke, gemeinfrei (§ 5 UrhG).
Im Gesetz
- § 3 Fernunterricht
- § 4 Ausbildung im Inland
- § 5 Ausbildung im Ausland
- § 5a Unberücksichtigte Ausbildungszeiten
- § 6 Förderung der Deutschen im Ausland
- § 7 Erstausbildung, weitere Ausbildung
- § 8 Staatsangehörigkeit
- § 9 Eignung
- § 10 Alter
- § 11 Umfang der Ausbildungsförderung
- § 12 Bedarf für Schüler
- § 13 Bedarf für Studierende
- § 13a Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag
- § 14 Bedarf für Praktikanten
- § 14a Zusatzleistungen in Härtefällen
- § 14b Zusatzleistung für Auszubildende mit Kind (Kinderbetreuungszuschlag)
- § 15 Förderungsdauer
- § 15a Förderungshöchstdauer, Verordnungsermächtigung
- § 15b Aufnahme und Beendigung der Ausbildung
- § 16 Förderungsdauer im Ausland
- § 17 Förderungsarten
- § 18 Darlehensbedingungen
- § 18a Einkommensabhängige Rückzahlung
- § 18b Teilerlass des Darlehens
- § 18c Bankdarlehen
- § 19 Aufrechnung
- § 20 Rückzahlungspflicht
- § 21 Einkommensbegriff
- § 22 Berechnungszeitraum für das Einkommen des Auszubildenden
- § 23 Freibeträge vom Einkommen des Auszubildenden
- § 24 Berechnungszeitraum für das Einkommen der Eltern und des Ehegatten oder Lebenspartners
- § 25 Freibeträge vom Einkommen der Eltern und des Ehegatten oder Lebenspartners
- § 26 Umfang der Vermögensanrechnung
- § 27 Vermögensbegriff
- § 28 Wertbestimmung des Vermögens
- § 29 Freibeträge vom Vermögen
- § 30 Monatlicher Anrechnungsbetrag
- § 35 Anpassung der Bedarfssätze und Freibeträge
- § 36 Vorausleistung von Ausbildungsförderung
- § 37 Übergang von Unterhaltsansprüchen
80 §§