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§ 10 BAProITFPrV – Prüfungsbereich „Softwarelösungen planen, entwickeln, implementieren und evaluieren“

Im Prüfungsbereich „Softwarelösungen planen, entwickeln, implementieren und evaluieren“ hat die zu prüfende Person nachzuweisen, dass sie in der Lage ist, in unterschiedlichen Anwendungsszenarien Softwarelösungen nach kundenspezifischen Anforderungen zu planen und zu entwickeln sowie unter Einhaltung von Qualitätsstandards zu implementieren, zu testen und zu evaluieren. Dabei hat sie nachzuweisen, dass sie Kunden- und Systemanforderungen analysieren, passgenaue Softwarelösungen unter Einhaltung von Qualitätsstandards entwickeln und implementieren, Software- und Anwenderdokumentationen erstellen sowie Übergabe- und Evaluationsprozesse von Softwarelösungen initiieren kann. In diesem Rahmen wird aus den Inhalten der folgenden Qualifikationsschwerpunkte geprüft: 1. Qualifikationsschwerpunkt „Analysieren und Planen von Softwarearchitekturen“: a) Ermitteln von Kundenanforderungen, b) Auswählen, Planen und Einführen von Standardsoftware oder von individuellen Softwarelösungen, c) Analysieren und Interpretieren von Benutzeranforderungen, d) Analysieren bestehender Softwarearchitektur sowie Dokumentieren und adressatengerechtes Kommunizieren des Analyseergebnisses, e) Abstimmen von …