§ 15 BAProITFPrV – Prüfungsbereich „Management der Einführung und des Betriebs von IT-Lösungen“
Im Prüfungsbereich „Management der Einführung und des Betriebs von IT-Lösungen“ hat die zu prüfende Person nachzuweisen, dass sie in der Lage ist, betriebswirtschaftliche Zusammenhänge und kostenrelevante Einflussfaktoren bei IT-Projekten und IT-Prozessen zu beurteilen und zu berücksichtigen sowie dabei einzuschätzen, welche rechtlichen Aspekte relevant sind und diese zu beachten, um die Informationssicherheit zu gewährleisten. In diesem Rahmen wird aus den folgenden Qualifikationsinhalten geprüft: 1. Durchführen branchenbezogener Marktanalysen, Berücksichtigen von Trends und Innovationen sowie Ableiten von Empfehlungen, 2. Beraten von Führungskräften und Geschäftsführung zu Strategien und Technologien bei Einführung und Betrieb von IT-Lösungen, 3. Beraten bei der Entwicklung von Marketingkonzepten, 4. Ableiten von Entscheidungsempfehlungen für die Beschaffung und den Vertrieb von IT-Lösungen, 5. Erstellen von Ausschreibungen für IT-Lösungen und Auswählen von Leistungen, 6. Beurteilen der operativen Leistungen anhand von Leistungskennzahlen, 7. Anwenden von Instrumenten der Sach- und Finanzmittelplanung, 8. Beurteilen von Investitionsrechnungsverfahren, 9. Wahrnehmen des …
Normtexte aus Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz / juris GmbH). Amtliche Werke, gemeinfrei (§ 5 UrhG).
Enthält Informationen von OpenLegalData, lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0. Die enthaltenen Gesetze und Entscheidungen selbst sind amtliche Werke und gemeinfrei (§ 5 UrhG).