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§ 16 BAProITFPrV – Prüfungsbereich „Personalplanung und -entwicklung“

Im Prüfungsbereich „Personalplanung und -entwicklung“ hat die zu prüfende Person nachzuweisen, dass sie in der Lage ist, den Personalbedarf zu ermitteln und den Personaleinsatz entsprechend den betrieblichen Anforderungen sicherzustellen, Maßnahmen zur Personalentwicklung und zur Organisation der Ausbildung zu entwickeln und umzusetzen sowie dabei arbeitsrechtliche Vorgaben einzuhalten. In diesem Rahmen wird aus den folgenden Qualifikationsinhalten geprüft: 1. Ermitteln und Bestimmen des qualitativen und quantitativen Personalbedarfs unter Berücksichtigung technischer und organisatorischer Veränderungen, 2. Erstellen von Anforderungsprofilen für die betriebliche Personalentwicklung, 3. Planen der Personalgewinnung durch Aus- und Fortbildung und durch Rekrutierung von Fachkräften am Arbeitsmarkt, 4. Berücksichtigen von Vorschriften, die den Personaleinsatz aus Fremdfirmen betreffen, insbesondere des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, 5. Anwenden von Vorschriften des Sozialversicherungs- und Schwerbehindertenrechts, 6. Beenden von Arbeits- und Ausbildungsverhältnissen sowie Erstellen von Zeugnissen, 7. Mitwirken bei der Personalauswahl und bei der Gestaltung von Ausbildungs- und …

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