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§ 18 BAProITFPrV – Prüfungsbereich „Planen, Durchführen und Dokumentieren eines IT-Projektes“

Im Prüfungsbereich „Planen, Durchführen und Dokumentieren eins IT-Projektes“ hat die zu prüfende Person nachzuweisen, dass sie in der Lage ist, komplexe Projekte unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, rechtlicher und ethischer Anforderungen selbständig zu planen und durchzuführen sowie die Umsetzung und die Ergebnisse zu dokumentieren und zu reflektieren. Dabei hat sie nachzuweisen, dass sie Kundenanforderungen sowie technische und organisatorische Schnittstellen analysieren, die Methoden der Selbstorganisation und des Prozessmanagements anwenden sowie komplexe fachbezogene Inhalte nachvollziehbar darstellen kann. In diesem Rahmen wird aus den folgenden Qualifikationsinhalten geprüft: 1. Analysieren von Kundenanforderungen unter Berücksichtigung technischer, organisatorischer, rechtlicher und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen, 2. Analysieren, Gestalten und Optimieren von betriebs- und produktionswirtschaftlichen Geschäftsprozessen durch den Einsatz von Informationstechnologie, 3. Erstellen von kundenspezifischen Lösungsangeboten sowie Planen und Überwachen der Umsetzung von IT-Lösungen, 4. Einrichten einer aufgabenbezogenen Projektorganisation, 5. Anbahnen, Entwickeln …

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