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§ 19 BAProITFPrV – Form und Ablauf der Prüfung

(1) Die Prüfung im Prüfungsteil „Fachliche Spezialisierung“ nach § 3 Nummer 1 gliedert sich in 1. eine schriftliche Prüfung nach § 20 und 2. eine mündliche Prüfung nach § 21.

(2) Die Prüfung im Prüfungsteil „IT-spezifische Handlungsfelder“ nach § 3 Nummer 2 besteht aus einer schriftlichen Prüfung nach § 22.

(3) Die Prüfung im Prüfungsteil „Mitarbeitendenführung und Personalmanagement“ nach § 3 Nummer 3 gliedert sich in 1. eine schriftliche Prüfung nach § 23 und 2. eine Gesprächssimulation nach § 24.

(4) Die Prüfung im Prüfungsteil „IT-Projekt“ nach § 3 Nummer 4 gliedert sich in 1. eine Projektarbeit nach § 25 und 2. eine mündliche Prüfung nach § 26.