Rechtsbibliothek

Anlage 2 BAProITFPrV – (zu § 31) Zeugnisinhalte

(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 295, S. 21)

Teil A – Zeugnis ohne Prüfungsergebnisse: 1. Bezeichnung der ausstellenden Behörde, 2. Name und Geburtsdatum der geprüften Person, 3. Datum des Bestehens der Prüfung, 4. Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 5, 5. Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsprüfungsverordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung, 6. Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Faksimile oder Unterschrift einer zeichnungsberechtigten Person der zuständigen Stelle.

Teil B – Zeugnis mit Prüfungsergebnissen:

Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich 1. Benennung der Prüfungsteile, 2. Bewertung des Prüfungsteils „Fachliche Spezialisierung“, 3. Bewertung des Prüfungsteils „IT-spezifische Handlungsfelder“, 4. Bewertung des Prüfungsteils „Mitarbeitendenführung und Personalmanagement“, 5. Bewertung des Prüfungsteils „IT-Projekt“, 6. Bewertungen der im Prüfungsteil „Fachliche Spezialisierung“ erbrachten Prüfungsleistungen nach den §§ 20 und 21, 7. Bewertungen der im Prüfungsteil „IT-spezifische Handlungsfelder“ erbrachten Prüfungsleistungen nach § 22, 8. Bewertungen der im …

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