Rechtsbibliothek

§ 19 BArchG 2017 – Verordnungsermächtigung

Das für Kultur und Medien zuständige Mitglied der Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates 1. nähere Einzelheiten der Nutzung von Archiv- und Bibliotheksgut des Bundesarchivs zu regeln und 2. Verfahren und Form der Pflichtregistrierung von Kinofilmen festzulegen.