Bundesbesoldungsgesetz
Normtexte aus Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz / juris GmbH). Amtliche Werke, gemeinfrei (§ 5 UrhG).
Im Gesetz
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Regelung durch Gesetz
- § 3 Anspruch auf Besoldung
- § 4 Weitergewährung der Besoldung bei Versetzung in den einstweiligen Ruhestand
- § 5 Besoldung bei mehreren Hauptämtern
- § 6 Besoldung bei Teilzeitbeschäftigung
- § 6a Besoldung bei begrenzter Dienstfähigkeit
- § 7 Vorschuss während der Familienpflegezeit und Pflegezeit, Verordnungsermächtigung
- § 7a Zuschläge bei Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand
- § 8 Kürzung der Besoldung bei Gewährung einer Versorgung durch eine zwischenstaatliche oder überstaatliche Einrichtung
- § 9 Verlust der Besoldung bei schuldhaftem Fernbleiben vom Dienst
- § 9a Anrechnung anderer Einkünfte auf die Besoldung
- § 10 Anrechnung von Sachbezügen auf die Besoldung
- § 11 Abtretung von Bezügen, Verpfändung, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
- § 12 Rückforderung von Bezügen
- § 13 Ausgleichszulage für den Wegfall von Stellenzulagen
- § 14 Anpassung der Besoldung
- § 14a Versorgungsrücklage
- § 15 Dienstlicher Wohnsitz
- § 16 Amt, Dienstgrad
- § 17 Aufwandsentschädigungen
- § 17a Zahlungsweise
- § 17b Lebenspartnerschaft
- § 18 Grundsatz der funktionsgerechten Besoldung
- § 19 Bestimmung des Grundgehaltes nach dem Amt
- § 19a Besoldung bei Verleihung eines anderen Amtes
- § 19b Besoldung bei Wechsel in den Dienst des Bundes
- § 20 Bundesbesoldungsordnungen A und B
- § 23 Eingangsämter für Beamte
- § 24 Eingangsamt für Beamte in besonderen Laufbahnen
- § 27 Bemessung des Grundgehaltes
- § 28 Berücksichtigungsfähige Zeiten
- § 29 Öffentlich-rechtliche Dienstherren
- § 30 Nicht zu berücksichtigende Dienstzeiten
- § 32 Bundesbesoldungsordnung W
- § 32a Bemessung des Grundgehaltes
- § 32b Berücksichtigungsfähige Zeiten
- § 33 Leistungsbezüge
- § 35 Forschungs- und Lehrzulage
- § 37 Bundesbesoldungsordnung R
117 §§