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§ 30 BBG 2009 – Beendigungsgründe

Das Beamtenverhältnis endet durch 1. Entlassung, 2. Verlust der Beamtenrechte, 3. Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nach dem Bundesdisziplinargesetz oder 4. Eintritt oder Versetzung in den Ruhestand.

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