Berufsbildungsgesetz
Normtexte aus Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz / juris GmbH). Amtliche Werke, gemeinfrei (§ 5 UrhG).
Im Gesetz
- § 1 Ziele und Begriffe der Berufsbildung
- § 2 Lernorte der Berufsbildung
- § 3 Anwendungsbereich
- § 4 Anerkennung von Ausbildungsberufen
- § 5 Ausbildungsordnung
- § 6 Erprobung neuer Ausbildungs- und Prüfungsformen
- § 7 Anrechnung beruflicher Vorbildung auf die Ausbildungsdauer
- § 8 Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungsdauer
- § 9 Regelungsbefugnis
- § 10 Vertrag
- § 11 Vertragsabfassung
- § 12 Nichtige Vereinbarungen
- § 13 Verhalten während der Berufsausbildung
- § 14 Berufsausbildung
- § 15 Freistellung, Anrechnung
- § 16 Zeugnis
- § 17 Vergütungsanspruch und Mindestvergütung
- § 18 Bemessung und Fälligkeit der Vergütung
- § 19 Fortzahlung der Vergütung
- § 20 Probezeit
- § 21 Beendigung
- § 22 Kündigung
- § 23 Schadensersatz bei vorzeitiger Beendigung
- § 24 Weiterarbeit
- § 25 Unabdingbarkeit
- § 26 Andere Vertragsverhältnisse
- § 27 Eignung der Ausbildungsstätte
- § 28 Eignung von Ausbildenden und Ausbildern oder Ausbilderinnen
- § 29 Persönliche Eignung
- § 30 Fachliche Eignung
- § 31 Europaklausel
- § 32 Überwachung der Eignung
- § 33 Untersagung des Einstellens und Ausbildens
- § 34 Einrichten, Führen
- § 35 Eintragen, Ändern, Löschen
- § 36 Antrag und Mitteilungspflichten
- § 37 Abschlussprüfung
- § 38 Prüfungsgegenstand
- § 39 Prüfungsausschüsse, Prüferdelegationen
- § 40 Zusammensetzung, Berufung
121 §§