Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes
Im Gesetz
- § 1 Geltungsbereich
- § 1a Lebenspartnerschaft
- § 2 Arten der Versorgung
- § 3 Regelung durch Gesetz
- § 4 Entstehen und Berechnung des Ruhegehalts
- § 5 Ruhegehaltfähige Dienstbezüge
- § 6 Regelmäßige ruhegehaltfähige Dienstzeit
- § 6a Zeiten im öffentlichen Dienst einer zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtung
- § 7 Erhöhung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit
- § 8 Berufsmäßiger Wehrdienst und vergleichbare Zeiten
- § 9 Nichtberufsmäßiger Wehrdienst und vergleichbare Zeiten
- § 10 Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst
- § 11 Sonstige Zeiten
- § 12 Ausbildungszeiten
- § 12a Nicht zu berücksichtigende Zeiten
- § 12b Zeiten in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
- § 13 Zurechnungszeit und Zeit gesundheitsschädigender Verwendung
- § 14 Höhe des Ruhegehalts
- § 14a Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes
- § 15 Unterhaltsbeitrag für entlassene Beamte auf Lebenszeit und auf Probe
- § 15a Beamte auf Zeit und auf Probe in leitender Funktion
- § 16 Allgemeines
- § 17 Bezüge für den Sterbemonat
- § 18 Sterbegeld
- § 19 Witwengeld
- § 20 Höhe des Witwengeldes
- § 21 Witwenabfindung
- § 22 Unterhaltsbeitrag für nicht witwengeldberechtigte Witwen und frühere Ehefrauen
- § 23 Waisengeld
- § 24 Höhe des Waisengeldes
- § 25 Zusammentreffen von Witwengeld, Waisengeld und Unterhaltsbeiträgen
- § 26 Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene von Beamten auf Lebenszeit und auf Probe
- § 27 Beginn der Zahlungen
- § 28 Witwerversorgung
- § 29 Zahlung der Bezüge
- § 30 Allgemeines
- § 31 Dienstunfall
- § 31a Einsatzversorgung
- § 32 Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen
- § 33 Heilverfahren
129 §§