Rechtsbibliothek

Anlage 2 BEHV – (zu § 21 Absatz 1) Mit dem Antrag auf Kontoeröffnung zu übermittelnde Angaben

(Fundstelle: BGBl. I 2020, 3038; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) 1. Name, bei natürlichen Personen zudem Vorname, Adressdaten und weitere Kontaktinformationen wie Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Antragstellers, 2. Registrierungsnummer des Kontoinhabers, soweit der Antragsteller im Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- oder Vereinsregister oder in einem ähnlichen Register eingetragen ist, 3. Geburtsdatum, Geburtsort und Geburtsland des Antragstellers bei natürlichen Personen, 4. Art, Gültigkeit und Nummer des Ausweisdokuments bei natürlichen Personen, 5. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Antragstellers, soweit vorhanden, 6. Geschäftszweck bei juristischen Personen oder Personengesellschaften, 7. zuständiges Hauptzollamt, soweit vorhanden, 8. Unternehmensnummer und Registrierkennzeichen bei dem zuständigen Hauptzollamt, soweit vorhanden, und 9. Angaben über Maßnahmen zur Geldwäscheprävention im Unternehmen des Antragstellers.

Normtexte aus Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz / juris GmbH). Amtliche Werke, gemeinfrei (§ 5 UrhG).

Enthält Informationen von OpenLegalData, lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0. Die enthaltenen Gesetze und Entscheidungen selbst sind amtliche Werke und gemeinfrei (§ 5 UrhG).