Anlage 2 BelWertV – (zu § 12 Absatz 2) Maximalsätze für die Nutzungsdauer in Deutschland belegener baulicher Anlagen
(Fundstelle: BGBl. I 2022, 1714) A) Wohnwirtschaftliche Nutzung: Wohnhäuser: 80 Jahre B) Gewerbliche Nutzung: a) Geschäftshäuser und Bürohäuser: 60 Jahre b) Warenhäuser, Einkaufszentren, Hotels, landwirtschaftlich genutzte Objekte, Kliniken, Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeheime, Lager- und Logistikimmobilien, Produktionsimmobilien und Parkhäuser: 40 Jahre c) Freizeitimmobilien (zum Beispiel Sportanlagen), Selbstbedienungs- und Fachmärkte, Verbrauchermärkte und Tankstellen: 30 Jahre.
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