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Anlage 2 BerVersV 2017 – (zu § 24) Anwendung der Formulare

(Fundstelle: BGBl. I 2017, 2883 - 2912, bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

Abschnitt A

Anmerkungen zu den Formularen

Nr. 1: Formular F.100.01 1. Die Angabe ist nur von Schaden- und Unfall-VU zu machen. 2. Dieser Posten gilt nur für LVU sowie für diejenigen P/St, die die Brutto-DR zillmern. Der Posten gilt auch für Schaden- und Unfall-VU, die die Brutto-Beitragsdeckungsrückstellung in der Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr zillmern. 3. Diese Posten gelten nur für P/St. 4. An die Stelle des Aktivpostens 7.3. „Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital“ tritt bei Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit der Aktivposten 7.3. „Wechsel der Zeichner des Gründungsstocks“ und bei anderen Versicherungsunternehmen, die kein gezeichnetes Kapital haben, der den ausstehenden Einlagen auf das gezeichnete Kapital entsprechende Posten. 5. Diese Posten gelten nur für inländische Niederlassungen ausländischer VU. 6. Unter diesem Posten sind auszuweisen a) von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit: Gründungsstock; b) von VU, die nicht die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft oder eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit haben: die dem gezeichneten Kapital entsprechenden …