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Anlage 3 BetrPrämDurchfG – (zu § 6 Abs. 1) Berechnungsverfahren zur Bestimmung des Wertes der Zahlungsansprüche im Zeitablauf

(Fundstelle: BGBl. I 2010, 1727)

Berechnungsformel: Yt = Z + \[xt \* (S - Z)\]

wobei: Yt: Wert eines Zahlungsanspruchs im jeweiligen Anpassungsjahr S: Startwert (Wert des Zahlungsanspruchs im Jahr 2009, erhöht ab dem Jahr 2010 um den zusätzlichen betriebsindividuellen Tabakbetrag) Z: Zielwert (Wert des Zahlungsanspruchs ab dem Zieljahr) xt: Angleichungsfaktor für das jeweilige Anpassungsjahr

Der Faktor xt hat folgende Werte: für das Jahr 2009: 1,00 für das Jahr 2010: 0,90 für das Jahr 2011: 0,70 für das Jahr 2012: 0,40 ab dem Jahr 2013: 0,00