Betriebsverfassungsgesetz
Normtexte aus Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz / juris GmbH). Amtliche Werke, gemeinfrei (§ 5 UrhG).
Im Gesetz
- § 1 Errichtung von Betriebsräten
- § 2 Stellung der Gewerkschaften und Vereinigungen der Arbeitgeber
- § 3 Abweichende Regelungen
- § 4 Betriebsteile, Kleinstbetriebe
- § 5 Arbeitnehmer
- § 6
- § 7 Wahlberechtigung
- § 8 Wählbarkeit
- § 9 Zahl der Betriebsratsmitglieder *)
- § 10
- § 11 Ermäßigte Zahl der Betriebsratsmitglieder
- § 12
- § 13 Zeitpunkt der Betriebsratswahlen
- § 14 Wahlvorschriften
- § 14a Vereinfachtes Wahlverfahren für Kleinbetriebe
- § 15 Zusammensetzung nach Beschäftigungsarten und Geschlechter *)
- § 16 Bestellung des Wahlvorstands
- § 17 Bestellung des Wahlvorstands in Betrieben ohne Betriebsrat
- § 17a Bestellung des Wahlvorstands im vereinfachten Wahlverfahren
- § 18 Vorbereitung und Durchführung der Wahl
- § 18a Zuordnung der leitenden Angestellten bei Wahlen
- § 19 Wahlanfechtung
- § 20 Wahlschutz und Wahlkosten
- § 21 Amtszeit
- § 21a Übergangsmandat *)
- § 21b Restmandat
- § 22 Weiterführung der Geschäfte des Betriebsrats
- § 23 Verletzung gesetzlicher Pflichten
- § 24 Erlöschen der Mitgliedschaft
- § 25 Ersatzmitglieder
- § 26 Vorsitzender
- § 27 Betriebsausschuss
- § 28 Übertragung von Aufgaben auf Ausschüsse
- § 28a Übertragung von Aufgaben auf Arbeitsgruppen
- § 29 Einberufung der Sitzungen
- § 30 Betriebsratssitzungen
- § 31 Teilnahme der Gewerkschaften
- § 32 Teilnahme der Schwerbehindertenvertretung
- § 33 Beschlüsse des Betriebsrats
- § 34 Sitzungsniederschrift
148 §§