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Anlage 1 BewachV 2019 – (zu § 6 Absatz 2) Bescheinigung über die Unterrichtung nach § 34a Absatz 1a Satz 1 Nummer 2 der Gewerbeordnung

(Fundstelle: BGBl. I 2019, 700)

| | | | --- | --- | | | | | (Familienname und Vorname) | | | geboren am | in | | wohnhaft in | | | ist in der Zeit vom | bis | | von der Industrie- und Handelskammer | |

über die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen Vorschriften unterrichtet worden und ist mit ihnen vertraut.

Die Unterrichtung umfasste insbesondere die fachspezifischen Pflichten und Befugnisse folgender Sachgebiete: 1. Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht, 2. Datenschutzrecht, 3. Bürgerliches Gesetzbuch, 4. Straf- und Strafverfahrensrecht, Umgang mit Waffen, 5. Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste, 6. Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt, 7. Grundzüge der Sicherheitstechnik.

Normtexte aus Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz / juris GmbH). Amtliche Werke, gemeinfrei (§ 5 UrhG).

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