Anlage 3 BewachV 2019 – (zu § 11 Absatz 7) Bescheinigung über die erfolgreiche Ablegung einer Sachkundeprüfung nach § 34a Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 und Absatz 1a Satz 2 der Gewerbeordnung
(Fundstelle: BGBl. I 2019, 702)
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die Sachkundeprüfung für die Ausübung des Wach- und Sicherheitsgewerbes erfolgreich abgelegt.
Die Prüfung erstreckte sich insbesondere auf die fachspezifischen Pflichten und Befugnisse folgender Sachgebiete: 1. Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht, 2. Datenschutzrecht, 3. Bürgerliches Gesetzbuch, 4. Straf- und Strafverfahrensrecht, Umgang mit Waffen, 5. Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste, 6. Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt, 7. Grundzüge der Sicherheitstechnik.
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