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Anlage 4 BFSG – (zu den §§ 17, 21 und 28) Kriterien für die Beurteilung der unverhältnismäßigen Belastung

(Fundstelle: BGBl. I 2021, 2988)

Kriterien für die Beurteilung und für die Dokumentation der Beurteilung sind: 1. Verhältnis der Nettokosten, die mit der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen verbunden sind, zu den Gesamtkosten (Betriebs- und Investitionsausgaben) für die Herstellung, den Vertrieb oder die Einfuhr des Produkts oder die Erbringung der Dienstleistung für die Wirtschaftsakteure; Kriterien für die Beurteilung der mit der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen verbundenen Nettokosten: a) Kriterien in Bezug auf einmalige Organisationskosten, die in die Beurteilung einzubeziehen sind: - aa) Kosten für zusätzliches Personal mit Fachkenntnissen im Bereich Barrierefreiheit; - bb) Kosten im Zusammenhang mit der Ausbildung von Personal und dem Erwerb von Kompetenzen im Bereich Barrierefreiheit; - cc) Kosten für die Entwicklung eines neuen Prozesses zur Einbeziehung der Barrierefreiheit in die Produktentwicklung oder die Erbringung von Dienstleistungen; - dd) Kosten im Zusammenhang mit der Entwicklung von Leitfäden zur Barrierefreiheit; - ee) einmalige Kosten, um sich mit der Rechtslage zur Barrierefreiheit vertraut zu machen; b) Kriterien in Bezug auf laufende …

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