Gesetz über die Bundespolizei
Im Gesetz
- § 1 Allgemeines
- § 2 Grenzschutz
- § 3 Bahnpolizei
- § 4 Luftsicherheit
- § 4a Sicherheitsmaßnahmen an Bord von Luftfahrzeugen
- § 5 Schutz von Bundesorganen
- § 6 Aufgaben auf See
- § 7 Aufgaben im Notstands- und Verteidigungsfall
- § 8 Verwendung im Ausland
- § 9 Verwendung zur Unterstützung anderer Bundesbehörden
- § 10 Verwendung zur Unterstützung des Bundesamtes für Verfassungsschutz auf dem Gebiet der Funktechnik
- § 11 Verwendung zur Unterstützung eines Landes
- § 12 Verfolgung von Straftaten
- § 13 Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
- § 14 Allgemeine Befugnisse
- § 15 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
- § 16 Ermessen, Wahl der Mittel
- § 17 Verantwortlichkeit für das Verhalten von Personen
- § 18 Verantwortlichkeit für das Verhalten von Tieren oder den Zustand von Sachen
- § 19 Unmittelbare Ausführung einer Maßnahme
- § 20 Inanspruchnahme nicht verantwortlicher Personen
- § 21 Erhebung personenbezogener Daten
- § 22 Befragung und Auskunftspflicht
- § 22a Bestandsdatenauskunft
- § 23 Identitätsfeststellung und Prüfung von Berechtigungsscheinen
- § 24 Erkennungsdienstliche Maßnahmen
- § 25 Vorladung
- § 26 Datenerhebung bei öffentlichen Veranstaltungen oder Ansammlungen
- § 27 Selbsttätige Bildaufnahme- und Bildaufzeichnungsgeräte
- § 27a Mobile Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte
- § 27b Anlassbezogene automatische Kennzeichenerfassung
- § 27c Gesprächsaufzeichnung
- § 28 Besondere Mittel der Datenerhebung
- § 28a Einsatz technischer Mittel zur Eigensicherung
- § 29 Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten
- § 30 Ausschreibung zur Fahndung
- § 30a Ausschreibung zur verdeckten Kontrolle, Ermittlungsanfrage oder gezielten Kontrolle
- § 31 Ausschreibung zur grenzpolizeilichen Beobachtung
- § 31a Übermittlung von Fluggastdaten
- § 32 Übermittlung personenbezogener Daten
82 §§