§ 26 BinSchEO – Berechnung
(1) Die Feststellung der Wasserverdrängung nach § 6 Absatz 2 erfolgt entweder 1. durch Berechnung unter Anwendung der I. Simpsonregel nach Maßen, die am Schiff selbst gemessen oder nach Angaben, die technischen Zeichnungen entnommen werden; bei Verwendung von Zeichnungen sind Länge, Breite und Tiefgang am schwimmenden Schiff zu kontrollieren, oder 2. durch Berechnung nach der Formel Vn = L · B · Tn · δ; darin ist | | | | | --- | --- | --- | | Vn | – | die Wasserverdrängung in m3 bis zur Eintauchtiefe Tn, | | L | – | die Länge des Schiffsrumpfes in der Schwimmebene in m, | | B | – | die Breite des Schiffsrumpfes in der Schwimmebene an der breitesten Stelle in m, | | Tn | – | die Eintauchtiefe des Schiffes bei ½ L bis zur bezogenen Schwimmebene, | | δ | – | der Völligkeitsgrad der Verdrängung. | Die Maße werden ohne Berücksichtigung von Anhängen oder Einbuchtungen am Schiff selbst oder technischen Zeichnungen entnommen, wobei Tn am schwimmenden Schiff zu kontrollieren ist. Als Völligkeitsgrad δ ist der für die betreffende Schiffsgattung allgemein gebräuchliche Wert anzunehmen; für alle schlanken Schiffe (Fahrgastschiffe, Schlepper usw.) ist δ = 0,7.
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