Anhang 2 zu Anlage 23 BinSchPersV
(Fundstelle: Anlageband zu BGBl. I 2021, Ausgabe 81 vom 6. Dezember 2021, S. 100)
Lernziele: 1. Eine atemschutzgerättragende Person ist, wer zum Schutz seiner Gesundheit in einer schadstoffhaltigen oder sauerstoffarmen Atmosphäre ein Atemschutzgerät einsetzt. 2. Für die sichere Benutzung von Atemschutzgeräten sind umfangreiches Wissen und spezifische Kenntnisse in Theorie und Praxis notwendig. 3. Hierfür müssen grundsätzlich die folgenden theoretischen Inhalte vermittelt werden: \*\*3.1\*\* Grundlehrgang - \*\*3.1.1\*\* Theoretische Inhalte - 3.1.1.1 Zweck des Atemschutzes, - 3.1.1.2 Regelwerke für den Atemschutz, Informationsbroschüre, - 3.1.1.3 (Gebrauchsanleitung) des Herstellers, - 3.1.1.4 Aufbau und Organisation des betrieblichen Atemschutzwesens, - 3.1.1.5 betrieblicher Alarmplan, - 3.1.1.6 Zusammensetzung, Einwirkung und Folgen der in Betracht kommenden Schadstoffe, - 3.1.1.7 Folgen von Sauerstoffmangel auf den menschlichen Organismus, - 3.1.1.8 Atmung des Menschen, - 3.1.1.9 physiologische Gesichtspunkte, Belastung durch Atemschutzgeräte, insbesondere bei Kombination mit Schutzanzügen, - 3.1.1.10 Einteilung, Aufbau, Wirkungsweise und Prüfung der Atemschutzgeräte, - 3.1.1.11 …