Anlage 12 BinSchPersV – (zu § 40 Absatz 2) Prüfungsprogramm Schifferzeugnis
(Fundstelle: Anlageband zu BGBl. I 2021, Ausgabe 81 vom 6. Dezember 2021, S. 65 - 67)
Teil 1: Fährschifferzeugnis \*\*I.\*\* Rechtskenntnisse 1. Detailkenntnisse aus den folgenden Kapiteln und Anlagen der Polizeiverordnungen: - a) Allgemeine Bestimmungen - b) Kennzeichen und Tiefgangsanzeiger der Fahrzeuge, Schiffseichung - c) Bezeichnung der Fahrzeuge - d) Schallzeichen der Fahrzeuge, Sprechfunk, Informations- und Navigationsgeräte - e) Schifffahrtszeichen und Bezeichnung der Wasserstraße - f) Fahrregeln - g) Regeln für das Stillliegen - h) Schallzeichen - i) Ölkontrollbuch 2. Grundkenntnisse über das Handbuch Sprechfunk 3. Grundkenntnisse über das Merkblatt Abfallbeseitigung 4. Grundkenntnisse über den Inhalt der Fahrtauglichkeitsbescheinigung nach der Binnenschiffsuntersuchungsordnung 5. Aus der Binnenschiffspersonalverordnung - a) Grundkenntnisse über die Arten von Befähigungszeugnissen für Schiffsführer - b) Detailkenntnisse über die Kriterien für die Entziehung und die Aussetzung der Gültigkeit von Befähigungszeugnissen 6. Grundkenntnisse der Unfallverhütungsvorschriften 7. Detailkenntnisse der Fährenbetriebsverordnung \*\*II.\*\* Wasserstraßenkenntnisse: Kenntnisse der …