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Anlage 6 BinSchStrO 2012 – Schallzeichen

(Fundstelle: BGBl. I 2012, Anlageband zu Nr. 1, S. 233 - 235 ; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

Vorbemerkung:

Die Schallzeichen, ausgenommen die Glockenschläge, bestehen in der Abgabe eines Tones oder mehrerer Töne hintereinander mit folgenden Merkmalen:

– kurzer Ton: ein Ton von etwa einer Sekunde Dauer;

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