§ 6c BKGG 1996 – Unterhaltspflichten
Unterhaltspflichten werden durch den Kinderzuschlag nicht berührt.
Normtexte aus Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz / juris GmbH). Amtliche Werke, gemeinfrei (§ 5 UrhG).
Unterhaltspflichten werden durch den Kinderzuschlag nicht berührt.
Normtexte aus Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz / juris GmbH). Amtliche Werke, gemeinfrei (§ 5 UrhG).