§ 8 BMinG
Ein Disziplinarverfahren gegen Mitglieder der Bundesregierung findet nicht statt.
Normtexte aus Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz / juris GmbH). Amtliche Werke, gemeinfrei (§ 5 UrhG).
Ein Disziplinarverfahren gegen Mitglieder der Bundesregierung findet nicht statt.
Normtexte aus Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz / juris GmbH). Amtliche Werke, gemeinfrei (§ 5 UrhG).