Anlage 4 BOKraft 1975 – (§ 33 Abs. 4)
(Fundstelle: BGBl. I 1975, 1586 - 1587 bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
| | | | --- | --- | | Das Schild hat die Form eines Quadrats. Seitenlänge für das an der Rückseite anzubringenden Schild | 600 mm | | Stärke der Bildumrandung für das an der Rückseite anzubringende Schild | 50 mm | | Seitenlänge für das an der Stirnseite anzubringende Schild | 600 mm, | | mindestens jedoch | 400 mm | | Stärke der Bildumrandung für das an der Stirnseite anzubringende Schild | 35 mm | | Farbe des Sinnbilds und der Bildumrandung | schwarz | | Farbe des Untergrunds | Orange |
Die Farbe des Bilduntergrunds ist der Farbreihe F 7 des Ausschusses für Lieferbedingungen und Gütesicherung (RAL) beim Deutschen Normenausschuß zu entnehmen, und zwar ist als Farbton zu wählen die retroflektierende Aufsichtfarbe RAL 2006 "Reflexorange". Die Farbe des Sinnbilds und der Bildumrandung ist der Farbreihe F 81 des Ausschusses für Lieferbedingungen und Gütesicherung (RAL) beim Deutschen Normenausschuß zu entnehmen, und zwar ist als Farbton zu wählen die nicht retroflektierende Aufsichtfarbe RAL 9017 "Verkehrsschwarz". Bei Kraftfahrzeugen, die nach Bauart und Ausstattung zur Beförderung von mehr als sechs …
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