Bundespersonalvertretungsgesetz
Normtexte aus Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz / juris GmbH). Amtliche Werke, gemeinfrei (§ 5 UrhG).
Im Gesetz
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Grundsätze der Zusammenarbeit
- § 3 Ausschluss abweichender Regelungen
- § 4 Begriffsbestimmungen
- § 5 Gruppen von Beschäftigten
- § 6 Dienststellenaufbau, gemeinsame Dienststellen
- § 7 Verselbstständigung von Nebenstellen und Dienststellenteilen
- § 8 Vertretung der Dienststelle
- § 9 Stellung der Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen
- § 10 Behinderungs-, Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot
- § 11 Schweigepflicht
- § 12 Unfallfürsorge
- § 13 Bildung von Personalräten
- § 14 Wahlberechtigung
- § 15 Wählbarkeit
- § 16 Zahl der Personalratsmitglieder
- § 17 Sitzverteilung auf die Gruppen
- § 18 Berücksichtigung der Beschäftigungsarten und Geschlechter
- § 19 Wahlgrundsätze und Wahlverfahren
- § 20 Wahlvorschläge
- § 21 Bestellung des Wahlvorstands durch den Personalrat
- § 22 Wahl des Wahlvorstands durch die Personalversammlung
- § 23 Bestellung des Wahlvorstands durch die Leiterin oder den Leiter der Dienststelle
- § 24 Aufgaben des Wahlvorstands
- § 25 Schutz und Kosten der Wahl
- § 26 Anfechtung der Wahl
- § 27 Zeitpunkt der Wahl, Amtszeit
- § 28 Vorzeitige Neuwahl
- § 29 Übergangsmandat und Restmandat bei Umstrukturierungsmaßnahmen
- § 30 Ausschluss eines Mitglieds und Auflösung des Personalrats
- § 31 Erlöschen der Mitgliedschaft
- § 32 Ruhen der Mitgliedschaft
- § 33 Eintritt von Ersatzmitgliedern
- § 34 Vorstand
- § 35 Vorsitz
- § 36 Anberaumung von Sitzungen
- § 37 Teilnahme- und Stimmrecht sonstiger Personen
- § 38 Zeitpunkt der Sitzungen und Nichtöffentlichkeit
- § 39 Beschlussfassung
- § 40 Beschlussfassung in gemeinsamen Angelegenheiten und in Gruppenangelegenheiten
131 §§