Rechtsbibliothek

Anlage 1 BWahlG – (zu § 50 Absatz 3 Satz 3)

(Fundstelle: BGBl. I 2020, 1409) I. Der Bericht des Statistischen Bundesamtes über die Entwicklung des Wahlkostenindexes gemäß § 50 Absatz 3 Satz 3 umfasst: 1. die Darstellung der prozentualen Entwicklung des Wahlkostenindexes bezogen auf das Vorjahr und 2. die Fortrechnung der Beträge nach § 50 Absatz 3 Satz 2 anhand der jährlichen prozentualen Entwicklung des Wahlkostenindexes mit jeweils auf vier Dezimalstellen gerundeten Beträgen; die Beträge sind aufzurunden, wenn der zu rundenden Stelle eine der Ziffern 5 bis 9 folgt, ansonsten sind sie abzurunden. II. Der Wahlkostenindex beinhaltet folgende Indexreihen des Statistischen Bundesamtes: | | | | | | --- | --- | --- | --- | | 1. | aus dem Index der tariflichen Monatsverdienste in der Gesamtwirtschaft ohne Sonderzahlungen | | | | | die Indexreihe Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung (WZ O) mit einem Anteil von | 75 Prozent, | | | 2. | aus dem Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte | | | | | a) | die Indexreihe Schreibwaren und Bürobedarf aus Papier, Karton oder Pappe (GP 1723) mit einem Anteil von | 2 Prozent, | | | b) | die Indexreihe Werbedrucke und Werbeschriften, Verkaufskataloge und dergleichen (GP …

Normtexte aus Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz / juris GmbH). Amtliche Werke, gemeinfrei (§ 5 UrhG).

Enthält Informationen von OpenLegalData, lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0. Die enthaltenen Gesetze und Entscheidungen selbst sind amtliche Werke und gemeinfrei (§ 5 UrhG).