§ 27 BWaldG – Aufgaben der Verbandsversammlung
Die Verbandsversammlung wählt den Vorstand und dessen Vorsitzenden. Sie beschließt über 1. die Höhe der Umlagen und Beiträge; 2. den Haushaltsplan, die Jahresrechnung und die Verwendung von Erträgen; 3. die Entlastung des Vorstands; 4. die Änderung der Satzung; 5. den Erwerb, die Veräußerung und die Belastung von Grundstücken durch den Forstbetriebsverband; 6. die Auflösung des Forstbetriebsverbands; 7. die ihr in der Satzung zugewiesenen Angelegenheiten.
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