Deutsches Richtergesetz
Normtexte aus Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz / juris GmbH). Amtliche Werke, gemeinfrei (§ 5 UrhG).
Im Gesetz
- § 1 Berufsrichter und ehrenamtliche Richter
- § 2 Geltung für Berufsrichter
- § 3 Dienstherr
- § 4 Unvereinbare Aufgaben
- § 5 Befähigung zum Richteramt
- § 5a Studium
- § 5b Vorbereitungsdienst
- § 5c Anrechnung einer Ausbildung für den gehobenen Dienst
- § 5d Prüfungen; Verordnungsermächtigung
- § 6 Anerkennung von Prüfungen
- § 7 Universitätsprofessoren
- § 8 Rechtsformen des Richterdienstes
- § 9 Voraussetzungen für die Berufungen
- § 10 Ernennung auf Lebenszeit
- § 11 Ernennung auf Zeit
- § 12 Ernennung auf Probe
- § 13 Verwendung eines Richters auf Probe
- § 14 Ernennung zum Richter kraft Auftrags
- § 15 Wirkungen auf das Beamtenverhältnis
- § 16 Dauer der Verwendung als Richter kraft Auftrags
- § 17 Ernennung durch Urkunde
- § 17a Niederlegung eines Mandats im Deutschen Bundestag
- § 18 Nichtigkeit der Ernennung
- § 19 Rücknahme der Ernennung
- § 19a Amtsbezeichnungen
- § 20 Allgemeines Dienstalter
- § 21 Entlassung aus dem Dienstverhältnis
- § 22 Entlassung eines Richters auf Probe
- § 23 Entlassung eines Richters kraft Auftrags
- § 24 Beendigung des Dienstverhältnisses durch richterliche Entscheidung
- § 25 Grundsatz
- § 26 Dienstaufsicht
- § 27 Übertragung eines Richteramts
- § 28 Besetzung der Gerichte mit Richtern auf Lebenszeit
- § 29 Besetzung der Gerichte mit Richtern auf Probe, Richtern kraft Auftrags und abgeordneten Richtern
- § 30 Versetzung und Amtsenthebung
- § 31 Versetzung im Interesse der Rechtspflege
- § 32 Veränderung der Gerichtsorganisation
- § 33 Belassung des vollen Gehalts
- § 34 Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit
119 §§