Rechtsbibliothek

§ 31 DuPMedAusbV – Prüfungsbereiche

Die Abschluss- oder Gesellenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt: 1. „Printmedien gestalten und technisch umsetzen“, 2. „Medien konzipieren, gestalten und präsentieren“, 3. „Medien produzieren“ und 4. „Wirtschafts- und Sozialkunde“.

Normtexte aus Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz / juris GmbH). Amtliche Werke, gemeinfrei (§ 5 UrhG).

Enthält Informationen von OpenLegalData, lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0. Die enthaltenen Gesetze und Entscheidungen selbst sind amtliche Werke und gemeinfrei (§ 5 UrhG).