Rechtsbibliothek

§ 8 DuPMedAusbV – Prüfungsbereiche

Die Zwischenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt: 1. „Gestaltungsgrundlagen anwenden, Medienproduktionen planen und organisieren“ und 2. „Medienprodukte gestalten und realisieren“.

Normtexte aus Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz / juris GmbH). Amtliche Werke, gemeinfrei (§ 5 UrhG).

Enthält Informationen von OpenLegalData, lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0. Die enthaltenen Gesetze und Entscheidungen selbst sind amtliche Werke und gemeinfrei (§ 5 UrhG).