§ 24 DWG – Organe
(1) Die Organe der Deutschen Welle sind: 1. der Rundfunkrat, 2. der Verwaltungsrat, 3. der Intendant.
(2) Gremien der Deutschen Welle sind der Rundfunkrat und der Verwaltungsrat.
(3) Die Mitglieder der Gremien sind ehrenamtlich tätig.
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