§ 2 EEMD-ZVAnl I – Vertragsbestandteile
(1) Bestandteile dieses Vertrags sind 1. der Nachweis der Registrierung als Anbieter nach § 4 MautSysG, 2. die Zusatzvereinbarung (Anlage 1), soweit von den Parteien als erforderlich erachtet, 3. Verfahren zur Feststellung der Gebrauchstauglichkeit Dokumente A und B (Anlagen 2 und 3), 4. der Zeit- und Projektplan (Anlage 4), 5. die Entgeltordnung (Anlage 5), 6. das Glossar (Anlage 6), 7. die Erklärung über die Gewährung einer Bankgarantie oder eines gleichwertigen Finanzinstruments, 8. gegebenenfalls Erklärungen/Schriftwechsel (Anlage 7).
(2) Bei Widersprüchen in diesem Vertrag gelten nacheinander 1. dieser Vertrag, 2. die Zusatzvereinbarung (Anlage 1), 3. gegebenenfalls Erklärungen/Schriftwechsel (Anlage 7), 4. Verfahren zur Feststellung der Gebrauchstauglichkeit Dokumente A und B (Anlagen 2 und 3), 5. der Zeit- und Projektplan (Anlage 4), 6. das Glossar (Anlage 6).