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Anlage 1 ElektroG 2015 – (zu § 2 Absatz 1) Nicht abschließende Liste mit Elektro- und Elektronikgeräten, die unter die Kategorien des § 2 Absatz 1 fallen

(Fundstelle: BGBl. I 2021, 1155 - 1156) \*\*1.\*\* Wärmeüberträger Kühlschränke Gefriergeräte Geräte zur automatischen Abgabe von Kaltprodukten Klimageräte Entfeuchter Wärmepumpen Wärmepumpentrockner ölgefüllte Radiatoren Boiler Warmwasserspeicher sonstige Wärmeüberträger, bei denen andere Flüssigkeiten als Wasser für die Wärmeübertragung verwendet werden \*\*2.\*\* Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 Quadratzentimetern enthalten Bildschirme Fernsehgeräte LCD-Fotorahmen und digitale Bilderrahmen Monitore Laptops Notebooks Tablets und Tablet-PCs \*\*3.\*\* Lampen stabförmige Leuchtstofflampen Kompaktleuchtstofflampen Leuchtstofflampen Entladungslampen (einschließlich Hochdruck-Natriumdampflampen und Metalldampflampen) Niederdruck-Natriumdampflampen LED-Lampen \*\*4.\*\* Großgeräte Waschmaschinen Wäschetrockner Geschirrspüler Elektroherde und Elektrobacköfen Elektrokochplatten Leuchten Ton- oder Bildwiedergabegeräte Musikausrüstung (mit Ausnahme von Kirchenorgeln) Geräte zum Stricken und Weben Großrechner Großdrucker Kopiergeräte Geldspielautomaten medizinische Großgeräte große Überwachungs- und Kontrollinstrumente große Produkt- …

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