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Anlage 2 EnEfG – (zu § 10 Satz 2) Erklärung für eingerichtete Energie- oder Umweltmanagementsysteme

(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 309, S. 15)

Die Erklärung des Unternehmens für nach § 8 Absatz 1 eingerichtete Energie- oder Umweltmanagementsysteme hat folgende Angaben zu enthalten: 1. Angaben zum Unternehmen, 2. Angaben zur Zertifizierungsgesellschaft, 3. Angaben zum eingeführten System nach ISO 50001 oder nach EMAS, 4. Angaben zum Zeitpunkt der Erst- oder Rezertifizierung (ISO 50001) oder Zeitpunkt des Eintragungs- oder Verlängerungsbescheids im EMAS-Register, 5. die bestehenden Energiekosten in Euro pro Jahr aufgeschlüsselt nach Energieträgern, 6. den Gesamtenergieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr und aufgeschlüsselt nach Energieträgern, 7. die identifizierten und vorgeschlagenen Maßnahmen einschließlich der Angabe der Investitionskosten, der voraussichtlichen Nutzungsdauer und der zu erwartenden Energieeinsparungen in Kilowattstunden pro Jahr und in Euro pro Jahr sowie zur wirtschaftlichen Durchführbarkeit nach § 9 Absatz 1, 8. Angaben bei identifizierten Maßnahmen zur Abwärmerückgewinnung und -nutzung zur Wärmemenge pro Jahr, der maximalen thermischen Leistung, über bestehende Möglichkeiten zur Regelung von Temperatur, Druck und Einspeisung, zum Temperaturniveau in Grad …

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