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§ 9 EntschFinV – Risikokategorien, Risikoindikatoren und Risikogewichtung

(1) Für die Einschätzung des Risikos des CRR-Kreditinstituts legt die Entschädigungseinrichtung die folgenden Risikokategorien zugrunde: 1. Kapital, 2. Liquidität und Refinanzierung, 3. Qualität der Vermögensanlage, 4. Geschäftsmodell und Management sowie 5. Verlustrisiko der Entschädigungseinrichtung.

Den Risikokategorien sind jeweils Risikoindikatoren gemäß Anlage 1 zugeordnet.

(2) Die Gewichtung der Risikokategorien und Risikoindikatoren und die Ermittlung der Bonitätsnote erfolgt nach Maßgabe von Anlage 1.

(3) Das Nähere zur Risikoeinschätzung für die Risikokategorien nach Absatz 1 bestimmt sich nach Anlage 1. Die Risikoeinschätzung für die Risikokategorie nach Absatz 1 Nummer 4 erfolgt auch auf der Grundlage von Ratings nach § 10.

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