Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
Normtexte aus Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz / juris GmbH). Amtliche Werke, gemeinfrei (§ 5 UrhG).
Im Gesetz
- § 1 Anwendung auf Ehegatten und Lebenspartner
- § 4 Steuerfreie Einnahmen
- Anlage 5 (zu § 81 Abs. 3 Nr. 1) Verzeichnis der Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens über Tage im Sinne des § 81 Abs. 3 Nr. 1
- § 6 Eröffnung, Erwerb, Aufgabe und Veräußerung eines Betriebs
- Anlage 6 (zu § 81 Abs. 3 Nr. 2) Verzeichnis der Wirtschaftsgüter des beweglichen Anlagevermögens im Sinne des § 81 Abs. 3 Nr. 2
- § 8 Eigenbetrieblich genutzte Grundstücke von untergeordnetem Wert
- § 8b Wirtschaftsjahr
- § 8c Wirtschaftsjahr bei Land- und Forstwirten
- § 9a Anschaffung, Herstellung
- § 10 Absetzung für Abnutzung im Fall des § 4 Abs. 3 des Gesetzes
- § 11c Absetzung für Abnutzung bei Gebäuden
- § 11d Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung bei nicht zu einem Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern, die der Steuerpflichtige unentgeltlich erworben hat
- § 15 Erhöhte Absetzungen für Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen
- § 29 Anzeigepflichten bei Versicherungsverträgen
- § 30 Nachversteuerung bei Versicherungsverträgen
- § 50 Zuwendungsbestätigung
- § 51 Pauschale Ermittlung der Gewinne aus Holznutzungen
- § 52 Mitteilungspflichten bei Beihilfen aus öffentlichen Mitteln
- § 53 Anschaffungskosten bestimmter Anteile an Kapitalgesellschaften
- § 54 Übersendung von Urkunden durch die Notare
- § 55 Ermittlung des Ertrags aus Leibrenten in besonderen Fällen
- § 56 Steuererklärungspflicht
- § 60 Unterlagen zur Steuererklärung
- § 61 Antrag auf hälftige Verteilung von Abzugsbeträgen im Fall des § 26a des Gesetzes
- § 62d Anwendung des § 10d des Gesetzes bei der Veranlagung von Ehegatten
- § 64 Nachweis von Krankheitskosten und der Voraussetzungen der behinderungsbedingten Fahrtkostenpauschale
- § 65 Nachweis der Behinderung und des Pflegegrads
- § 68 Nutzungssatz, Betriebsgutachten, Betriebswerk
- § 68a Einkünfte aus mehreren ausländischen Staaten
- § 68b Nachweis über die Höhe der ausländischen Einkünfte und Steuern
- § 70 Ausgleich von Härten in bestimmten Fällen
- § 73a Begriffsbestimmungen
- § 73c Zeitpunkt des Zufließens im Sinne des § 50a Abs. 5 Satz 1 des Gesetzes
- § 73d Aufzeichnungen, Aufbewahrungspflichten, Steueraufsicht
- § 73e Einbehaltung, Abführung und Anmeldung der Steuer von Vergütungen im Sinne des § 50a Abs. 1 und 7 des Gesetzes (§ 50a Abs. 5 des Gesetzes)
- § 73f Steuerabzug in den Fällen des § 50a Abs. 6 des Gesetzes
- § 73g Haftungsbescheid
- § 81 Bewertungsfreiheit für bestimmte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens im Kohlen- und Erzbergbau
- § 82a Erhöhte Absetzungen von Herstellungskosten und Sonderbehandlung von Erhaltungsaufwand für bestimmte Anlagen und Einrichtungen bei Gebäuden
- § 82b Behandlung größeren Erhaltungsaufwands bei Wohngebäuden
75 §§