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Anlage 11 EuWO 1988 – (zu § 27 Abs. 3)

(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2585 - 2586; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | Vorderseite des Merkblatts zur Briefwahl | | | | | Sehr geehrte Wählerin, | | | | | Sehr geehrter Wähler, | | | | | anbei erhalten Sie die Unterlagen für die Wahl zum ..... Europäischen Parlament in dem/der auf dem Wahlschein bezeichneten | | | | | Kreis/kreisfreien Stadt: | | | | | | | | | | 1. | den Wahlschein, | 3. | den amtlichen weißen Stimmzettelumschlag, | | 2. | den amtlichen weißen Stimmzettel, | 4. | den amtlichen roten Wahlbriefumschlag. |

Sie können an der Wahl teilnehmen 1. gegen Abgabe des Wahlscheins und unter Vorlage eines amtlichen Personalausweises - Unionsbürger: Ihres Identitätsausweises - oder Reisepasses durch Stimmabgabe im Wahlraum in einem beliebigen Wahlbezirk des/der auf dem Wahlschein bezeichneten Kreises/kreisfreien Stadt oder 2. gegen Einsendung des Wahlscheins an die für Sie zuständige, auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle durch Briefwahl.

Nach § 6 Abs. 4 des Europawahlgesetzes darf jeder Wahlberechtigte sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges …

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