Anlage 9 EuWO 1988 – (zu § 27 Abs. 3 und § 38 Abs. 3)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2583; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
| | | --- | | Stimmzettelumschlag für die Briefwahl | | In diesen Stimmzettelumschlag nur den Stimmzettel einlegen, sodann den Stimmzettelumschlag zukleben. |
| | | --- | | Nur den Stimmzettel einlegen und den Stimmzettelumschlag zukleben. | | Sodann | | - den verschlossenen Stimmzettelumschlag und | | - den Wahlschein mit der unterschriebenen | | Versicherung an Eides statt zur Briefwahl in den roten Wahlbriefumschlag einlegen. |
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