Rechtsbibliothek

Anlage 9 EuWO 1988 – (zu § 27 Abs. 3 und § 38 Abs. 3)

(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2583; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

| | | --- | | Stimmzettelumschlag für die Briefwahl | | In diesen Stimmzettelumschlag nur den Stimmzettel einlegen, sodann den Stimmzettelumschlag zukleben. |

| | | --- | | Nur den Stimmzettel einlegen und den Stimmzettelumschlag zukleben. | | Sodann | | - den verschlossenen Stimmzettelumschlag und | | - den Wahlschein mit der unterschriebenen | | Versicherung an Eides statt zur Briefwahl in den roten Wahlbriefumschlag einlegen. |

Enthält Informationen von OpenLegalData, lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0. Die enthaltenen Gesetze und Entscheidungen selbst sind amtliche Werke und gemeinfrei (§ 5 UrhG).

Normtexte aus Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz / juris GmbH). Amtliche Werke, gemeinfrei (§ 5 UrhG).