§ 15 FABaumPflPrV – Anforderungen und Prüfungsinhalte
(1) Im Prüfungsteil Mitarbeiterführung und Personalmanagement hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, 1. Vorgaben des Arbeits-, Tarif- und Sozialrechts im Betrieb umzusetzen, 2. Vorschriften zum personenbezogenen Datenschutz und zur Datensicherheit umzusetzen, 3. Personalplanung durchzuführen, 4. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu gewinnen, auszuwählen, einzustellen und einzuarbeiten, 5. Leistungsfähigkeit, Qualifikation und Eignung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen zu beurteilen und Aufgaben auf diese entsprechend der Beurteilung zu übertragen, 6. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz anzuleiten und entsprechende Maßnahmen zu organisieren, 7. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen anzuleiten, 8. Leistungen und Verhalten von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen festzustellen und zu bewerten, soweit erforderlich unter Hinzuziehung von Leistungsbeurteilungen Dritter, 9. Personal- und Beurteilungsgespräche zu führen und Entwicklungsmöglichkeiten aufzuzeigen, 10. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu motivieren und zu fördern, 11. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu qualifizieren und bei der Weiterbildung zu unterstützen, 12. …