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§ 6 FABaumPflPrV – Anforderungen und Prüfungsinhalte

(1) Im Prüfungsteil Baumdiagnose und Baumpflegemaßnahmen hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, 1. Bäume botanisch sowie hinsichtlich ihres Alters und ihrer Entwicklung zu erfassen und ihren Zustand einschließlich des Umfeldes unter Berücksichtigung anerkannter Methoden und Parameter der Baumkontrolle, der Baumdiagnose und der Verkehrssicherheit zu beurteilen und zu dokumentieren, 2. die ökologische Bedeutung von Bäumen unter Berücksichtigung naturschutz-, artenschutz- und planungsrechtlicher Aspekte zu erfassen und zu beurteilen, 3. Sachwerte von Bäumen zu ermitteln, 4. Bäume und Pflanzen des Baumumfeldes unter Berücksichtigung rechtlicher, funktionaler, gestalterischer und ökologischer Aspekte sowie der Klima-, Standort- und Pflegeansprüche zu verwenden, 5. baumpflegerische Maßnahmen unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit, des Naturschutz-, des Artenschutz- und des Umweltrechts, der anerkannten Regeln der Technik, betrieblicher Qualitätsstandards und wirtschaftlicher Gesichtspunkte sowie der erforderlichen Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu planen, umzusetzen und zu bewerten, 6. Pflanzungen unter Berücksichtigung der Gütebestimmungen, der …