Rechtsbibliothek

§ 22 FahrlG 2018 – Antrag auf Erteilung der Fahrschulerlaubnis

(1) In dem Antrag auf Erteilung der Fahrschulerlaubnis hat der Bewerber den Namen und die Anschrift der Fahrschule mitzuteilen und anzugeben, für welche Fahrschulerlaubnisklasse nach § 17 Absatz 2 die Fahrschulerlaubnis erteilt werden soll. Dem Antrag sind beizufügen: 1. eine amtlich beglaubigte Abschrift oder Ablichtung des Fahrlehrerscheins, 2. Unterlagen über die Tätigkeit als Fahrlehrer nach § 18 Absatz 1 Nummer 4, 3. eine Bescheinigung des Trägers eines fahrschulbetriebswirtschaftlichen Lehrgangs nach § 18 Absatz 1 Nummer 5 über die erfolgreiche Lehrgangsteilnahme, 4. eine Erklärung, ob und von welcher Behörde bereits eine Fahrschulerlaubnis erteilt worden ist, 5. ein maßstabgerechter Plan der Unterrichtsräume mit Angaben über ihre Ausstattung, 6. eine Erklärung, dass die vorgeschriebenen Lehrmittel zur Verfügung stehen, 7. eine Aufstellung über Anzahl und Art der Lehrfahrzeuge, 8. ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister, der nicht älter als drei Monate ist, 9. eine Bestätigung der zuständigen Finanzbehörde über die Erfüllung der steuerlichen Pflichten.

Der Bewerber hat ferner ein Führungszeugnis im Sinne des § 30a Absatz 1 Nummer 1 des Bundeszentralregistergesetzes nach …

Normtexte aus Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz / juris GmbH). Amtliche Werke, gemeinfrei (§ 5 UrhG).

Enthält Informationen von OpenLegalData, lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0. Die enthaltenen Gesetze und Entscheidungen selbst sind amtliche Werke und gemeinfrei (§ 5 UrhG).